Der Flächennutzungsplan
Plant man den Bau eines Hauses, so kommt einem früher oder später das Zauberwort Flächennutzungsplan unter. Dieses Dokument gibt Auskunft darüber, wie sämtliche Grundstücke eingeplant sind oder werden sollen. Dort steht also auch wo gebaut werden darf und wo nicht. Im Flächennutzungsplan sind auch denkbare zukünftige Entwicklungen skizziert. Dazu zählt auch das sogenannte Bauerwartungsland. So nennt man die Flächen, die künftig neue Grundstücke zum Bauen bieten sollen.
Der Plan ist von Bewohnern und Investoren einsehbar und bietet so Anhaltspunkte, die Entwicklung auszuwerten und in die eigene Finanzplanung mit einzubeziehen. Weiter wird die grundlegende Bodennutzung des Gemeindegebiets dargestellt. Anhand des Plans wird entschieden welche Grundstücke für welchen Verwendungszweck zur Verfügung stehen.
Weil der Flächennutzungsplan somit die Vorbereitung für den Bebauungsplan ist, der darüber hinaus verbindliche Regelungen für die Grundstücknutzung enthält, ist es die Pflicht des Bauherrn diesen zu Rate zu ziehen. Schließlich muss er wissen auf welchen Flächen der Gemeinde überhaupt gebaut werden darf. Weiter ist aus dem Bereich erkennbar in was für einer Gegend das Grundstück liegt, sprich wie diese sich entwickelt und ob und was für Baumaßnahmen vorgesehen sind. Man kann sogar sehen, wie die Infrastruktur des Gebiets sich ändern wird.
Der Flächennutzungsplan ist bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.
