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Der Flächennutzungsplan
Plant man den Bau eines Hauses, so kommt einem früher oder später das Zauberwort Flächennutzungsplan unter. Dieses Dokument gibt Auskunft darüber, wie sämtliche Grundstücke eingeplant sind oder werden sollen. Dort steht also auch wo gebaut werden darf und wo nicht. Im Flächennutzungsplan sind auch denkbare zukünftige Entwicklungen skizziert. Dazu zählt auch das sogenannte Bauerwartungsland. So nennt man die Flächen, die künftig neue Grundstücke zum Bauen bieten sollen.
Der Plan ist von Bewohnern und Investoren einsehbar und bietet so Anhaltspunkte, die Entwicklung auszuwerten und in die eigene Finanzplanung mit einzubeziehen. Weiter wird die grundlegende Bodennutzung des Gemeindegebiets dargestellt. Anhand des Plans wird entschieden welche Grundstücke für welchen Verwendungszweck zur Verfügung stehen.
Weil der Flächennutzungsplan somit die Vorbereitung für den Bebauungsplan ist, der darüber hinaus verbindliche Regelungen für die Grundstücknutzung enthält, ist es die Pflicht des Bauherrn diesen zu Rate zu ziehen. Schließlich muss er wissen auf welchen Flächen der Gemeinde überhaupt gebaut werden darf. Weiter ist aus dem Bereich erkennbar in was für einer Gegend das Grundstück liegt, sprich wie diese sich entwickelt und ob und was für Baumaßnahmen vorgesehen sind. Man kann sogar sehen, wie die Infrastruktur des Gebiets sich ändern wird.
Der Flächennutzungsplan ist bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Was macht ein Bauträger?
Im Folgenden möchten wir der Frage nachgehen, was eigentlich ein Bauträger macht. Dafür ist jedoch zunächst die Frage zu klären, was ein Bauträger überhaupt ist!
Laut Definition ist ein Bauträger ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien baut und gewerblich vertreibt. Nicht zu verwechseln ist der Bauträger mit dem Bauunternehmer. Letzterer baut auf einem Grundstück, das dem Auftraggeber bereits gehört, während der Bauträger dem Erwerber das Eigentum an dem Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude erst verschafft. Nachdem der Bauträger schließlich eine Einheit verkauft hat, erhält er vom Käufer Abschläge auf bereits erbrachte Leistungen. Dazu zählt etwa die Erstellung des Rohbaus. Der Käufer ist dabei lediglich Endverbraucher, nicht selbst Bauherr. Das bedeutet für Sie als Käufer folgendes: Sie besitzen weniger Verantwortung, aber dafür auch keine Möglichkeit, auf den Bauprozess Einfluss zu nehmen. Erst, wenn der Bauträger das fertige Objekt übergibt, gelten Sie als Eigentümer. Deshalb ist es auch so wichtig, frühzeitig und getrennt vom Rest das Grundstück vom Bauträger zu erwerben.
Ein Bauträger als Baupartner ist vor allem dann für Sie sinnvoll, wenn Sie noch kein Grundstück besitzen und sich auch nicht selbst danach auf die Suche machen wollen. Auch ist die Entscheidung für einen Bauträger ratsam, wenn Sie in den Bauprozess und die behördlichen Angelegenheiten so wenig wie möglich involviert sein möchten. Übrigens, nach deutschen Vertragsrecht haftet der Bauträger fünf Jahre auf verdeckte Mängel oder Vertragsabweichungen.
