Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Immer mehr Gemeinden führen die gesplittete Abwassergebühr ein, die auch getrennte Abwassergebühr genannt wird. Die bisherige Abwassergebühr wird in zwei unterschiedliche Gebührenanteile getrennt, die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagsgebühr. Bisher wurde die Gebühr allein nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin über den Frischwasserverbrauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird aus der Summe der bebauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird berechnet. Dies betrifft alle Dachflächen, gepflasterte Stellplätze für Autos sowie die Garagenzufahrt. Die Terrasse und der Weg zum Haus werden ebenfalls in die Gebührenrechnung einbezogen.
Das heißt Eigentümer eines Grundstücks mit geringem Versieglungsgrad und einem hohen Wasserverbrauch werden entlastet. Hingegen Eigentümer eines Grundstücks mit einem hohen Versiegelungsgrad und niedrigem Wasserverbrauch eine höhere Rechnung als zuvor bekommen werden.
Wer von der Niederschlagsgebühr befreit werden möchte muss den Niederschlag auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. So unterstützt man den natürlichen Wasserkreislauf und spart Geld.
Es gibt spezielle Pflasterungen, die eine beinahe 100 prozentige Versickerung gewährleisten. Eine versiegelte Fläche in eine entsiegelte Fläche um zubauen kann sich lohnen und sollte man der Gemeinde mitteilen. Außerdem können Grundstückseigentümer Regenwasser in einer Zisterne sammeln und dieses für die WC-Spülung oder die Gartenbewässerung nutzen. So wird an der Niederschlagsgebühr und der Trinkwassergebührt gespart.
